Arbeitsrecht Abfindung Bei Krankheitsbedingter Kündigung
Es ist angemessen sich etwas bedenkzeit zu erbitten und die abfindung durch einen fachanwalt für arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Arbeitsrecht abfindung bei krankheitsbedingter kündigung. Kündigungsgrund für frage der abfindung nicht entscheidend für die frage ob der arbeitnehmer an eine abfindung kommt ist der kündigungsgrund des arbeitgebers in der regel nicht entscheidend. Alles andere ist verhandlungssache oder wird vom arbeitsgericht entschieden. Die recht spre chung der ar beits ge rich te un ter schei det bei der krank heits be ding ten kündi gung vier ty pi sche fall kon stel la tio nen oder fall grup pen bei de nen die oben ge nann ten drei vor aus set zun gen in je weils et was an de rer wei se zu prüfen sind. Dies sind verhaltensbedingte personbedingte und betriebsbedingte kündigungsgründe.
Anspruch auf eine solche hat der arbeitnehmer aber nur im ausnahmefall. Nur wer zweimal im jahr wegen einer grippe für eine woche fehlt erfüllt eine wichtige voraussetzung die sogenannte negative gesundheitsprognose mit hoher wahrscheinlichkeit nicht. Arbeitnehmer fragen sich häufig auch bei einer kündigung im zusammenhang mit einer krankheit ob sie einen anspruch auf abfindung haben. Dies kann sein muss es aber nicht.
Im deutschen arbeitsrecht sind drei kategorien von kündigungsgründen existent. Nur wenn diese drei voraussetzungen erfüllt sind ist eine kündigung durch den arbeitgeber wirksam. Grundsätzlich sind arbeitnehmer auch bei krankheit nicht zwingend vor einer kündigung geschützt. Auch die arbeitsgerichte sind aller regel auf der seite des arbeitnehmers und haben einige voraussetzungen für die kündigung aufgrund von krankheit festgelegt.
Arbeitnehmer sind daher gut damit beraten eine abfindung bei einer krankheitsbedingten kündigung nie vorschnell zu akzeptieren auch wenn das angebot zunächst attraktiv klingen mag. Auch eine krankheitsbedingte kündigung bedeutet nicht dass der arbeitnehmer einen ausgleich erhält. Voraussetzungen einer krankheitsbedingten kündigung. Die krankheitsbedingte kündigung ist der häufigste unterfall der personenbedingten kündigung.
Abfindung bei krankheitsbedingter kündigung grundsätzlich besteht nur anspruch auf eine abfindung bei entsprechender regelung im tarif oder arbeitsvertrag. Mit einer abfindung lässt sich manche kündigung abfedern.