Arbeitsrecht Schweiz Dienstreise
Arbeitszeit stellt sodann die reisezeit eines monteurs dar der mit dem geschäftsauto praktisch in der ganzen schweiz unterwegs war um aufträge zu erfüllen.
Arbeitsrecht schweiz dienstreise. Denn arbeitszeit ist die zeit in der sich der arbeitnehmer unmittelbar zur verfügung des arbeitgebers zu halten hat schreibt die renommierte zürcher wirtschaftskanzlei wenger plattner in einem merkblatt zum arbeitsrecht in der praxis. Es bestehen daher keine klaren gesetzlichen regelungen und auch keine einheitliche praxis in bezug auf die anrechnung der arbeitszeit auf dienstreisen ins ausland. Dienstreisen sind in vielen berufsbranchen nur schwer zu umgehen. Häufig sinnvoll sind vertragliche absprachen im arbeitsvertrag oder in einem arbeitszeitreglement in welchem umfang geschäftsreisen als arbeitszeit angerechnet werden.
Doch egal aus welchem antrieb eine dienstreise mit firmenwagen oder privat. Im ausland sind die schweizerischen bestimmungen nicht anwendbar da sie ausserhalb der schweiz nicht vollstreckbar sind. Eine a1 bescheinigung ist bei geschäftsreisen von arbeitnehmern aus deutschland in das eu und ewr ausland sowie in die schweiz grundsätzlich für den nachweis erforderlich dass der arbeitnehmer weiterhin in der deutschen sozialversicherung versichert ist.