Dort sind insbesondere die verbindlichkeit und die vergütung geklärt. Das schriftstück führt die einzelnen posten auf und benennt die zu erwartende arbeitszeit oder materialmenge. Das bgb regelt allerdings auch dass es sich bei dem kostenvoranschlag in der regel nicht um eine verbindliche angabe von kosten handelt sondern lediglich um eine sinnvolle.
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