Die personenbedingte kündigung ist eine möglichkeit ein arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden. Von einer verhaltensbedingten kündigung unterscheidet sich die personenbedingte dadurch dass diese nicht auf einem vom arbeitnehmer steuerbaren verhalten beruht. Im arbeitsrecht stellt sich daher die frage ob allein die besorgnis es könne künftig zu einer beeinträchtigung der sicherheitsinteressen kommen für eine kündigung des arbeitsverhältnisses durch den arbeitgeber wegen sicherheitsbedenken ausreicht.
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